Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1947
BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54 (https://dejure.org/1955,1947)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1955 - I B 183.54 (https://dejure.org/1955,1947)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1955 - I B 183.54 (https://dejure.org/1955,1947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54
    Die Feststellung des Berufungsgerichts über die Zulässigkeit des Nachschiebens gesundheitspolizeilicher Erwägungen durch die Behörde entspricht dem Standpunkt des Senats, wie er ihn in seinemBeschluß vom 24. September 1953 - BVerwG I C 51.53 - (BVerwGE 1, 12; DVBl. 1954 S. 224) niedergelegt hat.
  • BVerwG, 30.09.1954 - I C 91.53
    Auszug aus BVerwG, 04.04.1955 - I B 183.54
    Diese gehören dem Landesrecht an und sind nicht revisibel (vgl. Urteil des Senatsvom 30. September 1954 - BVerwG I C 91.53 -, DVBl. 1955 S. 87, NJW 1955 S. 196, DÖV 1955 S. 187); denn die Revision kann nach § 56 BVerwGG nur darauf gestützt werden, daß die angefochtene Entscheidung auf der Nichtanwendung oder auf der unrichtigen Anwendung von Bundesrecht beruhe.
  • BVerwG, 10.09.1957 - I CB 20.57

    Rechtsmittel

    Soweit das angefochtene Urteil auf der Auslegung landesrechtlicher Vorschriften und Grundsätze beruht - zu diesen gehört auch die Frage nach der Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Zweige der Polizei gegeneinander (vgl. Beschlüsse des Senatsvom 22. Februar 1955 - BVerwG I B 29.54 - undvom 4. April 1955 - BVerwG I B 183.54 - mit weiteren Hinweisen) -, unterliegt es nicht der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, ist vielmehr für das Revisionsgericht bindend (§ 26 BVerwGG in Verbindung mit § 562 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht